Webdesign
Barrierefreie Website in Österreich: Was ab 2025 Pflicht ist und wie du es richtig umsetzt
Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmen in Österreich ihre Websites barrierefrei gestalten. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BStG) macht digitale Barrierefreiheit zur gesetzlichen Pflicht — und die Konsequenzen bei Verstößen sind real. Ich bin Paul Schachner von Schachner Media in Lustenau, und in diesem Artikel erkläre ich dir, wen das Gesetz betrifft, was es konkret für deine Website bedeutet und wie du die Anforderungen sauber umsetzt.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BStG): Was ist das?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist das österreichische Umsetzungsgesetz der EU-Richtlinie 2019/882 — dem sogenannten European Accessibility Act. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Für Websites bedeutet das: Digitale Inhalte und Services müssen für alle Menschen zugänglich sein, unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht.
Die gesetzliche Pflicht gilt ab dem 28. Juni 2025 für neue digitale Produkte und Dienstleistungen. Bestehende Angebote, die vor diesem Datum auf dem Markt waren, haben bis zum 28. Juni 2030 Zeit zur Anpassung — allerdings nur, wenn eine grundlegende Änderung eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Wer eine neue Website baut oder eine bestehende wesentlich überarbeitet, muss die Anforderungen sofort erfüllen.
Wichtig: Websites gelten nach dem BStG als digitale Dienstleistungen. Wer in Österreich einen Online-Shop betreibt, digitale Buchungen anbietet oder Informationen über digitale Kanäle bereitstellt, ist potenziell betroffen — sofern er nicht unter die Kleinstunternehmensausnahme fällt.
Wer ist betroffen? Unternehmen, Branchen, Schwellenwerte
Das BStG richtet sich primär an B2C-Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Endverbraucher erbringen. Besonders stark betroffen sind Branchen, bei denen der digitale Kanal der wichtigste Kontaktpunkt zum Kunden ist:
- E-Commerce: Online-Shops jeder Größe, die Produkte an Privatpersonen verkaufen.
- Banken und Finanzdienstleister: Internetbanking, Online-Kreditanfragen, digitale Versicherungsabschlüsse.
- Versicherungen: Abschluss und Verwaltung von Versicherungsverträgen über digitale Kanäle.
- Transport und Mobilität: Buchungs- und Ticketplattformen im Personen- und Güterverkehr.
- KMUs mit digitalen Dienstleistungen: Buchungssysteme, Online-Formulare, digitale Anfragestrecken — auch bei kleineren Betrieben.
Ausnahme: Kleinstunternehmen. Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz (oder einer Bilanzsumme) von unter 2 Millionen Euro sind vom BStG ausgenommen. Beide Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein. Für diese Betriebe gilt keine gesetzliche Pflicht — empfohlen wird Barrierefreiheit dennoch, weil sie die Nutzerfreundlichkeit für alle verbessert und langfristig ein Wettbewerbsvorteil ist.
Praxistipp: Bist du unsicher, ob du unter die Ausnahme fällst? Wenn du 10 oder mehr Mitarbeitende hast oder mehr als 2 Millionen Euro Umsatz machst, greift die Ausnahme nicht — und du bist ab 28. Juni 2025 gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet.
Was bedeutet Barrierefreiheit konkret für Websites?
Barrierefreiheit ist kein abstraktes Konzept — sie zeigt sich in konkreten, technischen und gestalterischen Entscheidungen. Eine barrierefreie Website muss von möglichst vielen Menschen genutzt werden können: von Sehbehinderten, die einen Screenreader nutzen, von Menschen mit motorischen Einschränkungen, die nur die Tastatur verwenden, und von kognitiv eingeschränkten Personen, die klare Struktur brauchen.
Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:
- Farbkontraste: Text muss einen Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund haben (für große Schrift mind. 3:1). Hellgrauer Text auf weißem Hintergrund ist nicht zulässig.
- Tastaturnavigation: Alle interaktiven Elemente — Links, Buttons, Formulare — müssen ausschließlich per Tastatur bedienbar sein, ohne Maus.
- Alt-Texte für Bilder: Jedes inhaltlich relevante Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text. Dekorative Bilder erhalten ein leeres Alt-Attribut (
alt=""). - Strukturierte Überschriften: Die Überschriftenhierarchie muss logisch sein — H1 → H2 → H3, keine Sprünge, keine rein optisch gestalteten Überschriften ohne semantischen Wert.
- Fokussierbare Links und Buttons: Beim Tabben durch die Seite muss immer klar erkennbar sein, welches Element gerade fokussiert ist (sichtbarer Fokusring).
- ARIA-Labels für Screenreader: Interaktive Elemente ohne sichtbaren Text (Icons, Burger-Menü) brauchen ein
aria-label, damit Screenreader sie korrekt vorlesen. - Kein Autoplay bei Audio und Video: Medieninhalte dürfen nicht automatisch abspielen — oder müssen zumindest leicht stoppbar sein.
WCAG 2.1: Die technischen Anforderungen verständlich erklärt
Der technische Maßstab für Website-Barrierefreiheit sind die WCAG 2.1 — die Web Content Accessibility Guidelines des W3C. Das BStG verweist explizit auf diesen Standard. Für die meisten Unternehmen in Österreich ist WCAG 2.1 Level AA der gesetzlich relevante Mindeststandard.
Die drei Konformitätsstufen im Überblick:
- Level A (Basis): Grundlegende Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Website überhaupt nutzbar ist. Beispiele: Alt-Texte vorhanden, keine Inhalte die Anfälle auslösen können, Sprache der Seite definiert. Level A allein reicht für die gesetzliche Pflicht nicht aus.
- Level AA (Pflicht): Der gesetzliche Mindeststandard in Österreich. Umfasst alle Level-A-Kriterien plus zusätzliche Anforderungen an Kontraste, Zoom-Verhalten, Fehlermeldungen bei Formularen und konsistente Navigation. Das ist das Niveau, das du erreichen musst.
- Level AAA (optional): Die höchste Stufe. Nicht vollständig für alle Inhalte erreichbar, daher kein allgemeiner gesetzlicher Standard. Empfohlen für öffentliche Stellen und Organisationen mit hohem Inklusionsanspruch.
Zum Testen, ob deine Website WCAG 2.1 AA erfüllt, gibt es hilfreiche kostenlose Tools:
- WAVE (wave.webaim.org): Zeigt Barrierefreiheitsfehler direkt auf der Seite an — visuell und gut verständlich.
- axe DevTools: Browser-Extension (Chrome/Firefox), die eine detaillierte technische Analyse liefert.
- Google Lighthouse: Im Chrome DevTools integriert; gibt einen Accessibility-Score und konkrete Verbesserungshinweise.
Achtung: Automatisierte Tools erkennen nur ca. 30–40 % aller Barrierefreiheitsprobleme. Für eine vollständige, juristisch belastbare Prüfung ist eine manuelle Inspektion durch einen Experten unerlässlich — besonders bei Formularen, dynamischen Inhalten und interaktiven Elementen.
Was passiert, wenn du nichts tust? Konsequenzen und Sanktionen
Die Frage, ob die neuen Barrierefreiheitspflichten wirklich durchgesetzt werden, ist berechtigt. Die Antwort: Ja, und die Erfahrungen aus Deutschland zeigen, wie schnell es gehen kann. Seit das deutsche Behindertengleichstellungsgesetz verschärft wurde, hat es eine Klagewelle gegen Websites mit Barrierefreiheitsmängeln gegeben — ähnliches ist in Österreich zu erwarten.
Konkrete Risiken bei Nichtbeachtung:
- Abmahnungen durch Mitbewerber: Wettbewerber können Barrierefreiheitsverstöße nutzen, um Abmahnungen auszusprechen — ähnlich wie bei DSGVO-Verstößen. Das Muster aus Deutschland legt nahe, dass dies auch in Österreich eine reale Gefahr wird.
- Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände: Verbraucherschutzorganisationen sind nach dem BStG berechtigt, Verstöße zu verfolgen.
- Bußgelder durch Marktüberwachungsbehörden: Die zuständigen Behörden können bei festgestellten Verstößen Bußgelder verhängen. Die genauen Beträge hängen vom Einzelfall ab.
- Reputationsschaden: Eine nicht barrierefreie Website sendet das Signal, dass bestimmte Nutzergruppen ausgeschlossen werden — das schadet dem Markenimage, besonders bei Kunden, denen soziale Verantwortung wichtig ist.
Wer jetzt handelt, ist nicht nur auf der sicheren Seite — eine barrierefreie Website ist auch für alle anderen Nutzer besser. Klare Strukturen, gute Kontraste und sauberes HTML helfen nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern verbessern auch SEO, Ladezeiten und allgemeine Nutzerfreundlichkeit. Ähnlich verhält es sich mit der DSGVO-konformen Website in Österreich — auch hier gilt: Früh handeln vermeidet teure Probleme.
Wie Schachner Media barrierefreie Websites umsetzt
Bei Schachner Media in Lustenau baue ich alle Websites von Grund auf so, dass sie WCAG 2.1 Level AA entsprechen. Das ist kein nachträgliches Add-on, sondern integraler Bestandteil jedes Projekts. Was das konkret bedeutet:
- Skip-Links: Jede Seite enthält einen unsichtbaren "Zum Inhalt springen"-Link, der bei Tastaturbedienung erscheint — damit Screenreader-Nutzer nicht die gesamte Navigation durchlaufen müssen.
- focus-visible: Alle interaktiven Elemente haben einen klar sichtbaren Fokusring beim Tabben — im Code über
:focus-visibleumgesetzt, nicht einfach unterdrückt. - Alt-Texte für alle Bilder: Jedes Bild erhält einen beschreibenden, sinnvollen Alt-Text — keine leeren Alt-Attribute bei inhaltlichen Bildern, kein Keyword-Stuffing.
- Strukturiertes HTML: Saubere Überschriftenhierarchie, semantische HTML5-Elemente (
<main>,<nav>,<article>,<aside>), ARIA-Labels wo nötig. - Keine US-Fonts ohne Consent: Schriften werden lokal gehostet, nicht von Google Fonts über externe Server geladen — das erfüllt sowohl Barrierefreiheits- als auch DSGVO-Anforderungen.
- Farbkontraste geprüft: Jede Farbkombination im Design wird vor dem Launch auf WCAG-Konformität überprüft.
Hast du eine bestehende Website, die noch nicht barrierefrei ist? Eine Nachrüstung ist möglich — oder ein kompletter Website Relaunch Vorarlberg ist oft die wirtschaftlichere Lösung. Paul Schachner aus Lustenau analysiert den Ist-Zustand deiner Website für professionelles Webdesign Vorarlberg, identifiziert die kritischsten Verstöße und setzt die notwendigen Korrekturen um — priorisiert nach gesetzlicher Relevanz und Aufwand.
Mehr zur Kostenplanung findest du in meinem Artikel über Webdesign-Kosten in Vorarlberg. Für geförderte Digitalisierungsprojekte lohnt sich außerdem ein Blick auf die KMU.DIGITAL-Förderung, über die du bis zu 30 % der Umsetzungskosten zurückbekommst.
FAQ — Barrierefreie Website Österreich
Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für alle Websites in Österreich?
Was kostet es, eine bestehende Website barrierefrei zu machen?
Was ist WCAG und welches Level brauche ich?
Wie prüfe ich, ob meine Website bereits barrierefrei ist?
Baut Schachner Media barrierefreie Websites in Vorarlberg?
Fazit — Barrierefreie Website in Österreich
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist kein Papiertiger. Ab dem 28. Juni 2025 gilt für alle B2C-Unternehmen ab 10 Mitarbeitenden oder 2 Millionen Euro Umsatz: digitale Barrierefreiheit ist Pflicht. Wer jetzt wartet, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und Reputationsschäden — und verschenkt gleichzeitig das Potenzial, das eine wirklich zugängliche Website für alle Nutzergruppen hat.
Die gute Nachricht: WCAG 2.1 Level AA ist kein unerreichbares Ziel. Mit dem richtigen Aufbau von Anfang an — strukturiertem HTML, sauberen Kontrasten, Alt-Texten und fokussierbaren Elementen — erfüllst du die gesetzlichen Anforderungen und baust gleichzeitig eine bessere Website für alle. Bei Schachner Media in Lustenau ist das der Standard, nach dem ich seit dem ersten Tag arbeite. Wenn du wissen möchtest, wo deine aktuelle Website steht, starte mit meinem kostenlosen Website-Check.
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Webdesigner & GEO-Experte — Schachner Media, Lustenau, Vorarlberg
Paul hilft KMUs in Österreich dabei, mit modernen, schnellen und barrierefreien Websites mehr Anfragen zu gewinnen — und bei Google, ChatGPT und anderen KI-Suchen sichtbar zu werden.
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