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DSGVO Website Österreich 2026: Was KMUs wirklich wissen müssen
Die DSGVO gilt seit 2018 — aber viele Websites österreichischer KMUs sind noch immer nicht vollständig konform. Das ist kein Kavaliersdelikt: Die Datenschutzbehörde Österreich (DSB) verhängt Bußgelder, Abmahnungen sind teuer, und Kunden verlieren das Vertrauen in Unternehmen, die nachlässig mit ihren Daten umgehen. Ich bin Paul Schachner von Schachner Media in Lustenau — und ich erkläre dir in diesem Artikel praxisnah, was eine DSGVO-konforme Website in Österreich braucht, welche Fehler am häufigsten vorkommen und wie du dich schützt.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ist kein Rechtsrat. Für verbindliche rechtliche Beurteilung wende dich an einen Rechtsanwalt oder Datenschutzbeauftragten. Die hier dargestellten Informationen sind allgemeiner Natur und dienen zur Orientierung.
Was die DSGVO für Websites bedeutet
Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) regelt, wie personenbezogene Daten von EU-Bürgern erhoben, gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Für Websites bedeutet das: Jedes Mal, wenn du Daten eines Besuchers erfasst — über ein Kontaktformular, via Google Analytics oder durch das Setzen von Cookies — greift die DSGVO.
Die wichtigsten Grundprinzipien, die du kennen musst:
- Zweckbindung: Du darfst Daten nur für den Zweck verwenden, für den sie erhoben wurden
- Datensparsamkeit: Erhebe nur die Daten, die du wirklich brauchst
- Transparenz: Betroffene müssen wissen, was mit ihren Daten passiert
- Einwilligung: Für nicht-notwendige Datenverarbeitung brauchst du eine aktive Zustimmung
- Sicherheit: Daten müssen technisch sicher geschützt sein (HTTPS, sichere Server)
Impressumspflicht in Österreich: Was du angeben musst
Das Impressum ist in Österreich durch das E-Commerce-Gesetz (ECG) und das Mediengesetz vorgeschrieben. Es muss von jeder Seite aus leicht erreichbar sein — zwei Klicks sind das gesetzliche Maximum.
Was ins Impressum muss (für gewerbliche Websites):
- Name und Anschrift des Unternehmens oder der Person
- Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), falls vorhanden
- Unternehmensregisternummer und zuständiges Gericht, falls eingetragen
- Zuständige Aufsichtsbehörde, falls reguliertes Gewerbe (z. B. Handwerk, Gesundheit)
- Kammerzugehörigkeit (WKO-Mitglieder: Angabe der zuständigen Kammer)
- Angabe der Berufsbezeichnung und des Staates, in dem sie verliehen wurde
Tipp: Eine reine E-Mail-Adresse als Kontakt im Impressum reicht nicht. Du brauchst auch eine Telefonnummer oder eine andere sofortige elektronische Kontaktmöglichkeit.
Datenschutzerklärung: Was drin stehen muss
Die Datenschutzerklärung erklärt Besuchern, welche Daten du erhebst, warum, wie lange du sie speicherst und an wen du sie weitergibst. Jede Form der Datenverarbeitung muss darin genannt sein.
| Was du erhebst | Muss in der Datenschutzerklärung stehen |
|---|---|
| Kontaktformular | Welche Daten, Zweck, Speicherdauer, Empfänger (z. B. E-Mail-Anbieter) |
| Google Analytics | Datenübertragung an Google, IP-Anonymisierung, Opt-out-Möglichkeit |
| Newsletter | Double-Opt-in, Anbieter (z. B. Mailchimp), Abmeldemöglichkeit |
| Server-Logs | Automatisch gespeicherte IP-Adressen, Speicherdauer |
| Hosting | Name und Standort des Hosting-Anbieters |
| Social Media Einbindungen | Datenübertragung an Plattformen, Zweck |
Eine generische Vorlage aus dem Internet reicht meist nicht aus — sie muss auf deine konkrete Website zugeschnitten sein. Was auf meiner Website passiert, ist anders als was auf deiner passiert.
Drittdienste: Google, Facebook & Co. richtig einbinden
Jeder Drittdienst auf deiner Website, der Daten über Besucher erfasst, ist ein potenzielles DSGVO-Problem. Die häufigsten:
- Google Analytics / Google Tag Manager: Darf erst nach Einwilligung geladen werden. IP-Anonymisierung muss aktiviert sein. Datenverarbeitungsvertrag mit Google muss abgeschlossen sein.
- Google Maps: Einbettung via iFrame überträgt bereits beim Laden Daten an Google. Lösung: Zwei-Klick-Lösung oder statisches Vorschaubild mit Hinweis.
- Google Fonts: Das direkte Laden von Google-Servern überträgt die IP-Adresse des Besuchers. Lösung: Fonts lokal hosten (bei Schachner Media ist das Standard).
- YouTube-Videos: Einbettung überträgt Daten an YouTube auch ohne Abspielen. Lösung: Erweiterten Datenschutzmodus nutzen oder Zwei-Klick-Lösung.
- Facebook Pixel / Meta Pixel: Darf erst nach ausdrücklicher Einwilligung geladen werden — und nur, wenn der Nutzer dem zugestimmt hat.
Praxis-Tipp: Wenn du einen Website-Relaunch planst, ist das der ideale Zeitpunkt, alle Drittdienste zu überprüfen und DSGVO-konform einzubinden. Mehr zum Website Relaunch in Vorarlberg.
Kontaktformulare und Newsletter DSGVO-konform gestalten
Kontaktformulare erheben personenbezogene Daten — Name, E-Mail, manchmal Telefon und Nachricht. Das ist vollkommen in Ordnung, wenn folgende Punkte eingehalten werden:
- Hinweis auf die Datenschutzerklärung direkt beim Formular
- Nur die nötigsten Felder: Nicht mehr erfragen als für die Kontaktaufnahme nötig
- Sichere Übertragung via HTTPS
- Klarer Hinweis, wer die Daten empfängt (du oder dein E-Mail-Anbieter)
Für Newsletter gilt zusätzlich das Double-Opt-in-Verfahren: Der Nutzer muss erst das Formular ausfüllen und dann seine Anmeldung via E-Mail bestätigen. Eine automatische Anmeldung durch das Ausfüllen eines Kontaktformulars ist nicht erlaubt.
Häufige DSGVO-Fehler auf KMU-Websites in Österreich
Diese Fehler sehe ich bei der Überprüfung von KMU-Websites in Vorarlberg und Österreich am häufigsten:
- Google Fonts von Google-Servern laden: Jeder Seitenaufruf überträgt die IP-Adresse des Besuchers an Google — ohne Einwilligung. Lösung: Fonts lokal hosten.
- Cookie-Banner ohne echte Ablehnoption: Nur ein "Alles akzeptieren"-Button, kein gleichwertiges "Ablehnen". Das ist seit Jahren bekannt rechtswidrig.
- Veraltete oder generische Datenschutzerklärungen: Eine Vorlage aus 2018, die nie aktualisiert wurde und Dienste nicht erwähnt, die gar nicht mehr verwendet werden.
- Google Maps direkt eingebettet: Ohne Zwei-Klick-Lösung oder Einwilligung nicht erlaubt.
- Fehlendes oder unvollständiges Impressum: Fehlende UID-Nummer, keine Telefonnummer, falsche Angabe der Aufsichtsbehörde.
Viele dieser Fehler entstehen nicht aus böser Absicht, sondern weil die Websites Jahre alt sind und nie datenschutzrechtlich überprüft wurden. Ein Website-Relaunch oder ein professioneller DSGVO-Check ist oft die effizienteste Lösung. Schau auch, welche häufigen Fehler auf Firmenwebsites es darüber hinaus gibt.
Häufige Fragen zur DSGVO-konformen Website in Österreich
Was muss eine DSGVO-konforme Website in Österreich haben?
Muss ich wirklich einen Cookie-Banner haben?
Was kostet ein Verstoß gegen die DSGVO in Österreich?
Muss das Impressum auf jeder Seite erreichbar sein?
Gilt die DSGVO auch für kleine Unternehmen und Einzelunternehmer in Österreich?
DSGVO-konforme Website für dein Unternehmen?
Bei Schachner Media sind DSGVO-Konformität, lokale Font-Einbindung und ein korrekter Cookie-Banner von Anfang an Standard — keine teure Nacharbeit. In einem kostenlosen Gespräch zeige ich dir, was deine aktuelle Website braucht.
Webdesigner & GEO-Experte — Schachner Media, Lustenau, Vorarlberg
Paul hilft KMUs in Vorarlberg dabei, mit modernen, schnellen Websites mehr Anfragen zu gewinnen — und bei Google, ChatGPT und anderen KI-Suchen sichtbar zu werden.
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